Erbrecht und Nachfolgeplanung

Die Weitergabe von Vermögen und die geregelte Nachfolge bedürfen gerade bei komplexen Ver­hältnissen oder bei der Leitung eines Unter­nehmens einer Kombination aus rechtlichem Spezialwissen und einem Höchstmass an Sensibilität.

Nur dann lassen sich massgeschneiderte Lö­sungen erreichen. Das können wir aus unserer langjährigen Erfahrung sagen.

Dementsprechend haben wir auch unsere persönliche Beratung und begleitende Durchführung genau diesen Erfordernissen angepasst. Zu unseren Schwerpunkten zählen dabei die erbrechtliche Strukturierung Ihrer Familienangelegenheiten, die Er­haltung von Familienvermögen und die Unternehmens­nachfolge. Konkret liefern wir dafür eine sorgfältige rechtliche Planung, individuell abgestimmt, je nach Erfordernis unter Einbindung von z.B. Erb-, Steuer- oder Gesellschaftsrecht.

Weiter unterstützen wir Sie mit massge­schneiderter Beratung zu Fragen und Fällen des Erbrechts, entwerfen Ihrem Willen entsprech­ende Testamente und Ehe- und/oder Erb­verträge sowie Vermögensverträge bei registrierten Partnerschaften. Auch die Beurkundung können wir gleich in unserer Zweigniederlassung in Wil/SG vornehmen.

Gerne prüfen wir für Sie auch die Errichtung einer Stiftung oder beraten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche und finanzielle Vorsorge. Unsere Anwälte befassen sich darüber hinaus auch mit Erbteilungen und Willens­voll­streckungs­mandaten, wie auch mit der Um­setzung Ihrer Wünsche.

Die Bündelung unserer Expertise aus unter­schiedlichen Bereichen empfiehlt uns ins­besondere als Begleiter von Familien­unternehmen und privaten Unternehmens­eignern.

Auszug aus unserem Leistungsangebot:

  • Nachfolgeplanung
  • Beratung zum Erhalt von Familienvermögen
  • Beratung bei Fragen zu Ehegüterrecht und Erbrecht
  • Beratung in den Bereichen eingetragener Partnerschaft und Konkubinat
  • Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Begünstigten
  • Erstellung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten
  • Erstellung von Gesellschafter­verträgen und Aktionärs­bindungsverträgen
  • Erstellung von Vorsorgeaufträgen sowie General- und Spezial­vollmachten
  • Begleitung von Erbteilungen sowie güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen
  • Erstellen von Gutachten
  • Mediation bei Konflikten
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden
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