Wirtschaftsstrafrecht, Geldwäscherei und Compliance
Aus dem Geschäftsleben können sich mitunter Situationen ergeben, die einer genauen Klärung der Rechte und Pflichten bedürfen.
Geregelt sind sie im Wirtschaftsstrafrecht. Unser tiefes Verständnis ökonomischer Prinzipien gilt gerade auch für diesen Rechtsbereich.
Ob vorbeugend oder im Anlassfall – unsere hohe Fachkompetenz in Fragen des Strafrechts, Handels- und Wirtschaftsrechts wie auch bei Aspekten der Beschäftigung von Arbeitnehmern erweist sich als perfekte Basis für einen engagierten, persönlichen Einsatz für die Anliegen unserer Mandanten.
Bei Belangen des Wirtschaftsstrafrechts vertreten wir Firmen bzw. deren Organe mit grosser Anteilnahme. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten als Anzeigesteller, Geschädigte oder Angeschuldigte in allen diesbezüglichen Verfahren und nehmen ihre zivilrechtlichen-, strafrechtlichen- und weiteren Interessen umfassend wahr. Im Vordergrund unserer Tätigkeit stehen dabei die Abwehr strafrechtlicher Verfolgungshandlungen, die Vermögenserhaltung, die Datensicherung sowie die rasche Rückerlangung möglicher Schadensbeträge.
Darüber hinaus beteiligen wir uns aktiv an der Erstellung absichernder Strukturen für Unternehmen. Der Begehung von Straftaten, wenn auch nur fahrlässig, kann so entgegengewirkt werden. Bei der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung – und speziell auch der Rechtsprechung – macht sich eine derartige Vorkehrung mehrfach bezahlt. Konkret leisten wir Unterstützung beim Aufbau eigener Compliance-Abteilungen. Ferner bieten wir laufende Hilfestellung bei einzelnen Fragen zur rechtlichen Prävention.
Ebenso unterstützen wir Sie bei Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung von Organen juristischer Personen.
Abgerundet wird unser Angebot durch die Beratung im angrenzenden Bereich der Geldwäschereigesetzgebung für Unternehmer und Unternehmen.