Arbeitsrecht
Wir unterstützen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir betreuen Kunden als externer Rechtsdienst und unterstützen Personalabteilungen und -verantwortliche nicht nur bei komplexen Fällen, sondern auch im Tagesgeschäft im privaten und öffentlichen Arbeitsrecht.
Eigentümer, Führungskräfte und Personalverantwortliche können auf unser grosses Expertenwissen, unsere Branchenerfahrung und unseren praxiserprobten Rat bei allen arbeitsrechtlichen Belangen zählen.
Unsere Rechtsanwälte weisen zudem profundes Wissen im Bereich des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnungen auf. Gleiches gilt bei Beteiligungsprogrammen sowie bei Aufhebungsvereinbarungen und Freistellungen. Falls erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten dabei selbstverständlich aussergerichtlich oder vor den Arbeitsgerichten und Behörden. Unser Angebot wird ergänzt durch eine in vielen Fällen zielführende Mediation bei Konflikten am Arbeitsplatz.
Persönliche Betreuung ist uns sehr wichtig. Ebenso wie besonderes Engagement. Daran wollen wir immer gemessen werden. Unsere Struktur als Team erlaubt es uns zudem, Mandanten in allen Belangen des Arbeitslebens und des Human-Ressource-Managements begleiten zu können. Mit übergreifender Kompetenz und höchstem fachlichem Know-how in sämtlichen Fachgebieten beweisen wir sowohl Überblick wie Detailbewusstsein.