Entsendung, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen

Im Dschungel der Fragen rund um Entsendungen sowie die Ein­holung von Arbeits- und Auf­enthalts­bewilligungen sind wir für in- und ausländische Unternehmen ein wichtiger Partner bei der Personal- und Einsatzplanung und deren rechtlichen Umsetzung.

Unsere Rechtsanwälte weisen langjährige Erfahrung im Bereich der Entsendungen, der Einholung von Arbeits- und Aufenthalts­bewilligungen sowie der anwend­baren Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge und deren Kontrolle auf.

Gerade für ausländische Unternehmen sehen wir in unserer Praxis immer wieder Fall­stricke in der Umsetzung der Regelungen hinsichtlich der Einhaltung der anwend­baren Gesamtarbeits­verträge bei Entsendungen. Dabei können wir Kunden mit unserer reichen Praxis- und Be­hördenerfahrung gezielt unterstützen. Ebenso führen wir für unsere Man­danten auch Verhand­lungen mit paritätischen Kommissionen und begleiten Arbeits­marktkontrollen. Auch bei Verstössen gegen das Entsende- und Arbeits­gesetz oder allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge übernehmen wir Ihre Vertretung.

Auszug aus unserem Leistungsangebot:

  • Einholung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige
  • Durchführung von Meldeverfahren
  • Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Entsende- und des Arbeitsgesetzes sowie von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen
  • Führung von Verhandlungen bei Arbeitsmarktkontrollen und Vertretung bei Verstössen gegen das Entsende- und Arbeitsgesetz wie auch anwendbare Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge
  • Durchführung von betrieb­sinternen Schulungen
  • Coaching von Personal­verantwortlichen
  • Erstellen von Rechtsgutachten
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden
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